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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ncc solutions GmbH1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den jeweiligen Projekt- oder Beratungsangeboten der ncc solutions GmbH (kurz: ncc). Soweit im Angebot oder dem entsprechenden Kundenvertrag abweichende Regelungen getroffen sind, gehen diese den nachfolgenden Bedingungen vor. 2. Lieferungen und Leistungen ncc entwickelt im Rahmen der Unternehmensberatung Konzepte und Lösungen im Bereich Strategie-, Organisations- und Prozessentwicklung für IT Service Organisationen. 3. Nutzungsrechte für Software und Dokumentation 3.1 An ncc-Software sowie an von ncc gelieferter Fremdsoftware (Software, die von einem von ncc unabhängigen Softwarelieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Gebrauch für persönliche Zwecke oder im Rahmen seines Geschäftsbetriebes auf einem Computersystem eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei ncc bzw. dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. 3.2 Der Kunde kann das Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen, um die der Software zu Grunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist; Ziffer 3.1, Satz 2, gilt entsprechend. 3.3 Der Kunde darf ansonsten die Software ohne schriftliche Zustimmung von ncc weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dies gilt nicht, wenn derartige Handlungen unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und wenn diese Informationen dem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich sind. Diese Handlungen müssen auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind, beschränkt sein; die daraus gewonnenen Informationen dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. § 69 e UrhG). Für die so gewonnenen Informationen kann ncc eine angemessene Vergütung verlangen. 3.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und Dokumentationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ncc Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, zur Datensicherung und zur Fehlersuche angefertigt werden; Ziffer 3.1, Satz 2 und 3, gilt entsprechend. 4. Rechte an Arbeitsergebnissen Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt ncc dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein. 5. Mitwirkung des Auftraggebers ncc erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von ncc auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber. 6. Verzug von ncc Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5 %, maximal jedoch auf 5 % des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt ncc im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. 7. Verzug des Auftraggebers Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann ncc für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich ncc, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans. 8. Honorare Die Honorare für die von ncc erbrachten Beratungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zuzüglich Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 9. Haftung ncc haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Für die Vernichtung von Daten haftet ncc im Falle grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 10. Geheimhaltung Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen. 11. Sonstiges Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von ncc übertragen. Auch Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist München. ncc ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung – unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts.
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